Flat-rate Klauseln von Verlagen rechtswidrig - Freelens berichtet, Dirk Feldmann kommentiert
Buy-Out-Vertragsklauseln sind nicht rechtens - Bestätigung des deutschen Urheberrechts
Freelens, die deutsche Journalisten Vereinigung, berichtet auf seiner Website über die deutliche Absage, welche die Hamburger Gerichte den Bestrebungen von Verlagen erteilt, wenn mit Buyout Verträgen versucht wird das im Gesetz verankerte Recht des Urhebers auf angemessene Vergütung zu untergraben.
Auszug aus dem Bericht von Manfred Scharnberg:
"FREELENS Rechtsanwalt Dirk Feldmann schreibt in einem Kommentar zum Urteil: „Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit erfreulich klaren Worten bestätigt, dass die Flat-Rate Klauseln des Heinrich Bauer Verlags (siehe oben) rechtswidrig sind.FREELENS Rechtsanwalt Dirk Feldmann schreibt in einem Kommentar zum Urteil: „Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit erfreulich klaren Worten bestätigt, dass die Flat-Rate Klauseln des Heinrich Bauer Verlags (siehe oben) rechtswidrig sind."
Der vollständige Text findet sich hier: freelens.com/recht/bauer-buy-out-vertragsklauseln-sind-rechtswidrig